Immer häufiger erreicht uns die Frage

Wann können wir das Bürgerbegehren „Für das Hallenbad Eickel“ unterschreiben?

Wir müssen auf Antworten des Oberbürgermeisters bzw. der Verwaltung warten!

Und zwar:
– Wir haben mit der Anmeldung des Bürgerbegehrens eine Beratungsanfrage
verbunden. Wir möchten wissen, „ob das Bürgerbegehren, so wie es in der
Anlage* formuliert ist, zulässig ist, oder Veränderungen bzw. Ergänzungen
notwendig sind.“

– Wenn die Umsetzung unseres Bürgerbegehrens für die Kommune Folgekosten
nach sich zieht, erstellt die Verwaltung aufgrund der Fragestellung und der
Begründung dieses Begehrens eine Kostenschätzung.

Wir haben uns bis hier hin auch in den Formulierungen an dem Leitfaden „Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
in NRW“ von Mehr Demokratie, Nordrhein- Westfalen orientiert.
Nun werden wir uns zeitnah erneut direkt mit Mehr Demokratie in Verbindungsetzten und uns zudem an einen mit dem Thema ‚Bürgerbegehren und Bürgerentscheid‘ vertrauten Rechtsanwalt wenden, der uns im weiteren Verlauf mit juristischem Rat beiseite steht.

*Anlage:

Bürgerbegehren „Für das Hallenbad Eickel“ gemäß § 26 der Gemeindeordnung NRW
Die Unterzeichnenden beantragen, dass folgende Angelegenheit der Stadt Herne zum Bürgerentscheid gestellt
wird:

Aussage:

Zurücknahme des Ratsbeschlusses vom 29.06.2021, das städtische Grundstück Am Solbad 7/7a (ehemaliges
Hallenbad) im Stadtbezirk Eickel an die Stadtentwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. KG zu verkaufen,
und/bzw. Rückabwicklung des Verkaufs.

Begründung:

In Herne gibt es einen Mangel an Wasserflächen für die gesamte Bevölkerung und eben auch für die Kinder zum
Schwimmen lernen. Fast 60% der 10-jährigen sind keine sicheren Schwimmer*innen mehr. Durch die Sanierung
und Wiederinbetriebnahme des Hallenbades Eickel könnte die Situation schnell und kostengünstig erheblich
verbessert werden.

In Wanne-Süd 1 ist der Wohnungsleerstand stark überdurchschnittlich hoch (7,8%). Hier wird eher eine
öffentliche Einrichtung für sportliche Aktivität und Begegnung, für das Schwimmen von Jung und Alt, von allen
Nationen und Kulturen, eine öffentliche Einrichtung als neues Zentrum, als „Leucht-turm“, Magnet, als Ort der
Identifikation gebraucht als privatwirtschaftlich vermarktete Wohnungen!

Die Bürger*innen der Stadt Herne sollten über das städtische Eigentum, das Eigentum der Gemeinschaft, über die
Sanierung und die Wiederinbetriebnahme des Hallenbades Eickel oder den Abriss zugunsten von Wohnbebauung
entscheiden!

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