Leserbrief

Leserbrief zu dem WAZ – Artikel von Herrn Muscheid:

Bürgerbegehren für das Hallenbad Eickel nicht zulässig

Das Bürgerbegehren der Mondritter zielt zunächst darauf ab, Voraussetzungen für Neuverhandlungen über die Lösung des Problems „Mangel an Wasserflächen in Herne“ und insbesondere Voraussetzungen für Neuverhandlungen über die Zukunft des Grundstücks Am Solbad 7/7a und das Hallenbad Eickel zu schaffen.
Das Begehren zielt darauf ab, den Verkauf rückgängig zu machen, damit über die Nutzung des Grundstücks und des Hallenbades überhaupt verhandelt werden kann, neu verhandelt werden kann. Ist der Verkauf rückgängig gemacht, sollen die Bürger über die Nutzung des Grundstücks Am Solbad 7/7a und die Zukunft des Hallenbades mit einem weiteren Bürgerbegehren entscheiden können, nicht nur der Rat in einer nichtöffentlichen Sitzung, so wie es im Juni 2021 geschehen ist!

Jetzt gehört das Grundstück wahrscheinlich schon gar nicht mehr der Stadt, ist der Verkauf an die Stadtentwicklungsgesellschaft wahrscheinlich schon abgewickelt. Über etwas, was der Stadt bzw. der Gemeinschaft gar nicht mehr gehört, kann man nicht verhandeln. Deshalb zuerst das Bürgerbegehren mit der Frage: „Soll der Ratsbeschluss vom 29.06.2021 Verkauf des Grundstücks Am Solbad 7/7a (ehemaliges Hallenbad Eickel) an die Stadtentwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. KG, Stadtbezirk Eickel zurückgenommen und der Verkauf rückabgewickelt werden?“ Das ist der Erste Schritt!

Der Ratsbeschluss von 2012 lautet: „… , das Hallenbad wird als öffentliche Einrichtung geschlossen.“ (*) Von einem Ende des Badebetriebes im Hallenbad Eickel ist in dem Ratsbeschluss nicht die Rede. Ob eine Wiederinbetriebnahme des Badebetriebes als nicht öffentliche, also z.B. private Einrichtung möglich ist, muss juristisch geklärt werden! Dies wäre zwar erst im Rahmen des 2. Schrittes zu klären, es macht aber Sinn, der Frage im Hinblick auf das endgültige Ziel schon jetzt nachzugehen.
(*) Ich zitiere den obigen Satz im Zusammenhang. In der Niederschrift des Ratsbeschlusses vom 11.12.2012, in dem es um den Wiederaufbau des Wananas ging, heißt es unter Punkt 5:
“ 5. Das Freizeitbad Wananas übernimmt ab Inbetriebnahme die – in der ursprünglichen Bäderkonzeption festgelegten – Aufgaben des Hallenbades Eickel. Der integrierte Schul- und Vereinsbereich des Bades tritt an die Stelle der öffentlichen Einrichtung Hallenbad Eickel, das Hallenbad Eickel wird als öffentliche Einrichtung geschlossen.“ 
 
Leserbrief unterschrieben von Susanne Adami